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   BPatG, 28.02.2018 - 4 ZA (pat) 59/17, zu 4 Ni 79/17 (EP)   

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https://dejure.org/2018,7164
BPatG, 28.02.2018 - 4 ZA (pat) 59/17, zu 4 Ni 79/17 (EP) (https://dejure.org/2018,7164)
BPatG, Entscheidung vom 28.02.2018 - 4 ZA (pat) 59/17, zu 4 Ni 79/17 (EP) (https://dejure.org/2018,7164)
BPatG, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 4 ZA (pat) 59/17, zu 4 Ni 79/17 (EP) (https://dejure.org/2018,7164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 3 S 3 PatG, § 31 Abs 1 S 2 PatG, § 299 Abs 2 ZPO
    Akteneinsichtssache in einem Patentnichtigkeitsverfahren - keine oder eingeschränkte Akteneinsicht im zivilrechtlichen Verletzungsverfahren mangels eines rechtlichen Interesses - nicht ohne weiteres Indiz für die Annahme eines Geheimhaltungsinteresses im parallelen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Akteneinsichtssache in einem Patentnichtigkeitsverfahren - keine oder eingeschränkte Akteneinsicht im zivilrechtlichen Verletzungsverfahren mangels eines rechtlichen Interesses - nicht ohne weiteres Indiz für die Annahme eines Geheimhaltungsinteresses im parallelen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Akteneinsichtssache in einem Patentnichtigkeitsverfahren - keine oder eingeschränkte Akteneinsicht im zivilrechtlichen Verletzungsverfahren mangels eines rechtlichen Interesses - nicht ohne weiteres Indiz für die Annahme eines Geheimhaltungsinteresses im parallelen ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.02.2012 - X ZR 114/11

    Patentnichtigkeitsverfahren: Uneingeschränkte Akteneinsicht und entgegenstehendes

    Auszug aus BPatG, 28.02.2018 - 4 ZA (pat) 59/17
    Der von der Antragstellerin vorgelegte Beschluss des BGH (Beschl. v. 14.02.2012 - X ZR 114/11) bestätige die im vorliegenden Fall beantragte beschränkte Akteneinsicht.

    Der Darlegung eines eigenen berechtigten Interesses durch die Antragstellerin bedarf es nicht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - X ZR 114/11).

  • BGH, 30.01.2008 - X ZR 1/07

    Voraussetzungen und Umfang der Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 28.02.2018 - 4 ZA (pat) 59/17
    Hierzu genügt nicht die pauschale Begründung, mit der im Verletzungsprozess angegriffenen und dort technisch näher erläuterten Ausführungsform würden einem Mitbewerber untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents offenbart (hierzu BGH GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX).

    Zwar geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Parteien eines Nichtigkeitsverfahrens ein berechtigtes Interesse daran haben können, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie damit untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents einem Mitbewerber nicht offenbart werden (vgl. BGH GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX; BPatGE GRUR 83, 254).

  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05

    Akteneinsicht XVIII

    Auszug aus BPatG, 28.02.2018 - 4 ZA (pat) 59/17
    Eine Ausnahme von der (unbeschränkten) Einsicht in die Akten besteht jedoch dann, wenn der Patentinhaber sich auf ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse berufen kann, § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG (vgl. BGH a. a. O.; BGH GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII; Schuster/Keukenschrijver in: Busse, PatG, 6. Aufl., § 99 Rn. 35; Schulte in: Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rn. 28).
  • BGH, 02.02.1983 - I ZR 191/80

    Nachhilfeunterricht

    Auszug aus BPatG, 28.02.2018 - 4 ZA (pat) 59/17
    Zwar geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Parteien eines Nichtigkeitsverfahrens ein berechtigtes Interesse daran haben können, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie damit untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents einem Mitbewerber nicht offenbart werden (vgl. BGH GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX; BPatGE GRUR 83, 254).
  • BayObLG, 08.04.2022 - 101 VA 6/22

    Erfolgreiche Anfechtung einer Akteneinsichtsbewilligung an Dritten mangels

    (4) Im Hinblick auf den Rechtsbestand des Klagepatents können die weiteren Beteiligten Einsicht in das Patentnichtigkeitsverfahren nehmen, in welche die Einsicht grundsätzlich jedermann gestattet ist, § 99 Abs. 3 PatG (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006, X ZR 133/05, juris Rn. 2; Beschluss vom 30. Januar 2008, X ZR 1/07, juris Rn. 2 f.; BPatG, Beschluss vom 28. Februar 2018, 4 ZA (pat) 59/17, juris Rn. 6 ff.).
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